Das Institut

Zweck des Instituts

Das Institut verfolgt ausschliesslich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Das Institut ist selbstlos tätig; es verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Zwecke des Instituts sind die Förderung und Pflege der bankwissenschaftlichen Forschung und Lehre, insbesondere auch der wissenschaftlichen und praktischen Ausbildung des akademischen Nachwuchses sowie die Förderung der Bildung. Die Mittel des Instituts werden nur für die satzungsgemässen Zwecke verwendet. Die Mitglieder erhalten in Ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Instituts.

Die Satzungszwecke werden insbesondere durch die Übernahme der nachfolgend wiedergegebenen sowie entsprechender Aufgaben erfüllt:

  • Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Forschungsvorhaben oder Förderung derselben im Rahmen des § 58 Abs. 1 und 2 AO, Forschungsaufträge werden dabei nur an Hilfspersonen im Sinne des § 57 (I) Satz 2 AO vergeben.
  • Durchführung von Seminaren und Konferenzen zur Förderung des gegenseitigen Wissenstransfers zwischen Wissenschaft und Praxis,
  • Durchführung oder Förderung von Erstausbildungs- und Aufbaustudiengängen sowie von Weiterbildungslehrgängen und –seminaren,
  • zeitnahe Veröffentlichung der Forschungsergebnisse, um diese der Allgemeinheit zugänglich zu machen, oder finanzielle Förderung derartiger Vorhaben,
  • Systematische Sammlung, Auswertung und Aufbereitung einschlägiger Literatur oder finanzielle Förderung derartiger Vorhaben,
  • Alle sonstigen geeignet erscheinenden Massnahmen, die zur Erfüllung der Aufgaben erforderlich sind.

 

Dem Deutschen Institut für Bankwirtschaft wurde von der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin der Status eines An-Institutes verliehen.

Aufgabe des Instituts

Das Deutsche Institut für Bankwirtschaft hat zur Aufgabe, die Bankbetriebslehre und Bankwissenschaft zu pflegen und zu fördern. Das Institut ist dabei insbesondere auch offen für Initiativen und Anregungen von Seiten Dritter zur Durchführung gemeinsamer Aktivitäten, um Kompetenzen neu zu entwickeln oder vorhandene Kompetenzen durch Bündelung zu stärken. Wesentliche Aufgaben des Instituts bestehen in der Initiierung und Durchführung von bankbezogenen Forschungsvorhaben, in der Konzeption, Förderung und Durchführung der bankbetrieblichen Aus- und Weiterbildung, in der Erstellung oder Sammlung bankbetrieblicher Publikationen und ihrer sachgemäßen Strukturierung sowie in der Förderung des bankwissenschaftlichen Nachwuchses und in der Förderung des Praxistransfers. Die Erfahrungen der ersten Jahre haben dabei gezeigt, dass die Möglichkeiten, die das Institut bietet, auf eine interessierte und steigende Nachfrage stoßen.

 

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